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Kapitalgesellschaften werden meist von größeren, etablierten Unternehmen gewählt.
Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Das bedeutet, dass nicht die einzelnen Gesellschafter sondern die Gesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Die Gesellschaft kann in ihrem eigenen Namen Verträge abschließen, Eigentum erwerben und ist selbst steuerpflichtig.
Die Haftung einer Kapitalgesellschaft für Verbindlichkeiten ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital (Stamm- oder Grundkapital) eingebracht werden. Kapitalgesellschaften unterliegen der handelsrechtlichen Bilanzierungspflicht.
Es gibt unterschiedliche Formen der Kapitalgesellschaft: