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Personengesellschaften sind durch die aktive Mitarbeit der Gesellschafter gekennzeichnet. Die finanzielle Beteiligung steht anders als bei den Kapitalgesellschaften nicht im Vordergrund. Die Gesellschafter haften im Allgemeinen mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Mindestens zwei Gesellschafter sind erforderlich um eine Personengesellschaft zu gründen. Die Geschäftsführung kann nur von Gesellschaftern ausgeübt werden. Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten von Personengesellschaften sind weniger umfangreich als die von Kapitalgesellschaften.
Die verschiedenen Formen der Personengesellschaft unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf Haftungsverhältnisse der Gesellschafter und erforderliche Registrierungsverpflichtungen. Die vier wichtigsten Personengesellschaften sind:
Eine weitere Form der Personengesellschaft ist die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Diese ist speziell auf die gemeinsame, partnerschaftliche Ausübung freier Berufe ausgerichtet, wie z.B. von Architekten, Ärzten oder Rechtsanwälten.