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Special | Mexiko | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Menschenrechtliche Risiken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Publikation erfolgen Ausführungen zu den menschenrechtlichen Risiken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG. Umweltbezogene Risiken, widerrechtlicher Entzug von Land und Lebensgrundlagen sowie menschenrechtliche Risiken durch private oder staatliche Sicherheitskräfte im Dienste von Unternehmen i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 9-12, Abs. 3 LkSG werden nicht betrachtet.

Das Angebot unterstützt bei der abstrakten Risikobetrachtung im Rahmen der Durchführung von Risikoanalysen, siehe Handreichung zur Umsetzung von Risikoanalysen nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen Erstinformationen dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Ein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte wird nicht erhoben.

Herausgeber: Germany Trade & Invest (GTAI), Auswärtiges Amt (AA) und Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK); Redaktionsschluss: 31. Juli 2023

  • Anforderungen des LkSG und Auswirkungen auf Unternehmen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In den Anwendungsbereich fallen Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmern. Für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern gilt das Gesetz ab dem 1. Januar 2024.

    Mit dem neuen LkSG werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Der gesetzliche Sorgfaltspflichtenkatalog umfasst dabei folgende Elemente:

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet in Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiterführende Informationen.

    Grundsätzlich sollen auch Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte übernehmen.  Bereits seit 2016 gilt der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der entsprechende Erwartungen an alle in Deutschland ansässige Unternehmen formuliert. Das LkSG orientiert sich weitgehend an den Sorgfaltsvorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwar nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, können trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn ein KMU als Zulieferer von Waren und Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen fungiert, das wiederum den LkSG-Pflichten unterliegt. Das KMU gilt dann als unmittelbarer Zulieferer. Unmittelbare Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, müssen von dem verpflichteten Unternehmen in seine konkrete Risikoanalyse und gegebenenfalls in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbezogen werden.

    Die Handreichung des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern bietet KMU eine Hilfestellung, die mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden. 

    Am 24. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten vorgelegt, der teilweise über das deutsche LkSG hinausgeht. Am 1. Dezember 2022 der Rat der EU seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zur Richtlinie festgelegt. Am 1. Juni 2023 hat das EU-Parlament seine Position beschlossen (Parlamentsentwurf). Derzeit laufen nun die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen den drei Institutionen über die finale Version der Richtlinie.

    Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA)  kontrolliert als zuständige Prüfbehörde, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen.

    Zu den konkreten Aufgaben gehören:

    • zu überprüfen, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen
    • die Durchführung von Kontrollen
    • Verstöße festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern
    • die Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern

    Auswirkungen des LkSG auf Handels- und Investitionstätigkeiten deutscher Unternehmen in Bezug auf Mexiko

    Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen des Risikomanagements eine Risikoanalyse zur Ermittlung der entsprechenden Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie beim unmittelbaren Zulieferer (sogenannte regelmäßige Risikoanalyse) und in bestimmten Fällen auch beim mittelbaren Zulieferer (sogenannte anlassbezogene Risikoanalyse) zu ermitteln.  Der eigene Geschäftsbereich umfasst dabei jede Tätigkeit zur Herstellung und Verwertung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie an einem Standort im In- oder Ausland vorgenommen wird. Insofern sind die weltweiten Tätigkeiten in sämtlichen Betriebsstätten, Fabriken, Lagern und Büros zu betrachten. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen kann der Geschäftsbereich des Tochterunternehmens unter bestimmten Voraussetzungen zum Geschäftsbereich des Mutterunternehmens gehören (vgl. § 2 Abs. 6 LkSG).

    Zur (anlassbezogenen) Risikoanalyse und Prävention in der gesamten Lieferkette, also auch bei mittelbaren Zulieferern (mit denen keine Vertragsbeziehung besteht), sind Unternehmen nur dann verpflichtet, wenn sie substantiierte Kenntnis über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette haben. Diese besteht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht möglich erscheinen lassen. Tatsächliche Anhaltspunkte sind zum Beispiel Medienberichte, Beschwerden, Vorfälle in der Vergangenheit, Zugehörigkeit eines mittelbaren Zulieferers zu einer besonders risikobehafteten Branche etc.

    Insbesondere globale Lieferketten bestehen oft aus einer Vielzahl von mittelbaren Zulieferern, die zudem häufig in Entwicklungs- und Schwellenländern ansässig sind. Hier kann es sich anbieten, entsprechende Teile der Lieferkette bereits in die jährliche Risikoanalyse zu integrieren.

    Beim mexikanischen Wirtschaftsministerium sind aktuell rund 2.100 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung registriert. Sie stellen insgesamt 300.000 direkte Arbeitsplätze im Land. Größte deutsche Arbeitgeber in Mexiko sind Continental (27.000 Mitarbeitende), ZF Friedrichshafen (25.500), Bosch (17.000), Volkswagen (15.000) und Leoni (13.000). Neben den großen Unternehmen sind auch viele spezialisierte Mittelständler im Land.

    Zahlreiche deutsche Unternehmen haben Produktionswerke in Mexiko. Die Firmen stammen hauptsächlich aus der Automobilindustrie, der chemischen und pharmazeutischen Industrie sowie aus der Elektronikbranche. Die Betriebe fertigen hauptsächlich für den Export in die USA, aber auch für Europa, Lateinamerika und den lokalen Markt. Das Handelsvolumen von Deutschland und Mexiko betrug 2022 laut Destatis insgesamt 25,5 Milliarden Euro. Deutschland importiert vor allem Kfz und -Teile, Elektronik und Elektrotechnik.

    Deutschlands Importe aus Mexiko

    Produkt

    2021 (Anteil in Prozent)

    Kfz und -Teile

    42,9

    Elektronik

    10,1

    Elektrotechnik 

    8,5

    Mess-/Regeltechnik

    6,8

    Maschinen

    5,0

    Chemische Erzeugnisse 

    3,8

    Rohstoffe (ohne Brennstoffe)

    3,1

    Nahrungsmittel

    2,8

    Sonstige

    17,0

    Quelle: GTAI-Wirtschaftsdaten kompakt, Dezember 2022

    Die nachfolgende Tabelle zeigt den Import von Produkten, die deutsche Unternehmen aus Mexiko beziehen, die mit einem Risiko eines Verstoßes gegen einen oder mehrere der in § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG aufgeführten Verbotstatbestände behaftet sein können: Kinderarbeitsverbot, Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit, Verbot aller Formen von Sklaverei, Verbot der Missachtung von Arbeitsschutz, Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit, Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns.

    Deutsche Importe möglicher risikobehafteter Produkte aus Mexiko

    Produktgruppe

    Produkt

    2021 (in Millionen US$)

    Nahrungsmittel

    Gemüse und Früchte

    102

    Zucker

    67

    Kaffee, Tee, Kakao, Gewürze

    59

    Rohstoffe

    Metallurgische Erze und Metallabfälle

    257

    Bearbeitete Waren

    Kautschukwaren

    38

    Garne, Gewebe, fertiggestellte Spinnstofferzeugnisse

    33

    NE-Metalle

    67

    Maschinenbauerzeugnisse und Fahrzeuge

    Elektrische Maschinen

    1.094

    Kfz und -Teile (78)

    4.149

    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2023; Statistisches Bundesamt 2023

  • Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.

    Gesetzliche Grundlagen

    Mexiko ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) und über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182). Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des Übereinkommens Nr. 138 der ILO sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung liegt in Mexiko bei 15 Jahren (Artikel 22 Arbeitsgesetzbuch/Ley Federal del Trabajo). Gefährliche Arbeiten dürfen erst ab einem Alter von 18 Jahren ausgeführt werden (Artikel 175 und 176 Arbeitsgesetzbuch). Darunter fallen unter anderem Arbeiten in der Landwirtschaft, im Bausektor, im Bergbau und Nachtschichten in der Industrie. Auch körperlich harte Arbeiten (Lasten über 7 Kilogramm), repetitive Bewegungsabläufe und den Umgang mit Chemikalien gestattet das Gesetz erst ab 18 Jahren. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Außerdem hat Mexiko das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention UNCRC) und das Protokoll der Vereinten Nationen zur Eindämmung des Menschenhandels (UN TIP Protocol) ratifiziert. In 2019 schloss sich Mexiko der Alliance 8.7 an, der aktuell 26 Länder angehören. Die Länder der Allianz kooperieren, um das Ziel 8.7 der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen (Abschaffung von Kinderarbeit bis 2025 und Zwangsarbeit bis 2030) zu erreichen.

    Im April 2022 stimmte der mexikanische Senat für eine Änderung des Artikels 176 des Arbeitsgesetzbuches, wonach Arbeiten im Agrarsektor nicht mehr als gefährlich gelten und somit auch von Personen zwischen 15 und 18 Jahren ausgeführt werden können. Weiterhin untersagt bleiben gefährliche Tätigkeiten in der Landwirtschaft, die etwa die Bedienung von Landmaschinen oder die Handhabung von Agrarchemikalien umfassen. Die entsprechende Anpassung des Artikels 176 durch das Arbeitsministerium STPS (Secretaría del Trabajo y Previsión Social) steht noch aus (Stand: April 2023). Kritiker sehen die Gesetzesänderung als einen Rückschritt in der Vermeidung von Kinderarbeit an.

    Das neue Handelsabkommen zwischen USA, Mexiko und Kanada (United States-Mexico-Canada Agreement, USMCA) trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Kapitel 23 des USMCA-Vertrages beinhaltet Vorschriften zum Arbeitsmarkt, unter anderem die Abschaffung unerlaubter Kinderarbeit sowie das Verbot des Imports von Waren, die in Drittländern durch unerlaubte Kinderarbeit hergestellt wurden. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Mexiko belegt nach dem Children's Rights Atlas von 2018 den Workplace Index 4,6/10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Children's Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Je höher die Punktzahl eines Landes, desto höher sind die  Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die Rechte von Kindern zu respektieren und zu fördern. 

    Zwar wird der gesetzliche Rahmen (“legal framework“) in Mexiko mit 2,3/10 Punkten als gut bewertet. Die tatsächlichen Durchsetzungsmechanismen (“enforcement“) zum Schutz von Kindern im Arbeitsumfeld - wie etwa Arbeitsinspektionen - werden jedoch als mangelhaft eingestuft (5,3/10). Auch bei den Resultaten (“outcomes“) liegt Mexiko mit 5,5/10 Punkten unterhalb des weltweiten Durchschnitts (4,3/10). Insgesamt wird das Land anhand des Workplace Index schlechter eingeschätzt als die regionalen Vergleichsländer Chile (2,5/10), Brasilien (3,7/10) und Kolumbien (4/10). Unternehmen wird daher eine intensivere Prüfung der Arbeitsbedingungen empfohlen (Kategorie: "enhanced").

    Nach einer Erhebung des mexikanischen Statistikamtes INEGI (Encuesta Nacional de Trabajo Infantil) waren 2019 landesweit rund 3,3 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren beschäftigt. Das entspricht einem Beschäftigtenanteil von 11,5 Prozent in dieser Altersgruppe. Rund 2 Millionen von ihnen waren unerlaubt beschäftigt, davon knapp ein Drittel in der Landwirtschaft, ein Viertel im Dienstleistungssektor (Gastronomie, Putztätigkeiten, Autowäsche), ein Viertel im Handel, 13 Prozent in der verarbeitenden Industrie und im Bergbau sowie 5 Prozent im Bausektor. Rund drei Viertel der unerlaubt beschäftigten Kinder und Jugendlichen waren männlich.

    Zu unerlaubten Tätigkeiten zählen in Mexiko gefährliche Arbeiten (erst ab 18 Jahren erlaubt) oder zu lange Arbeitszeiten sowie die Nichteinhaltung des Mindestalters für Arbeiten generell (15 Jahre). Nach Angaben des Statistikamtes INEGI waren 2019 knapp 900.000 Kinder unter 15 Jahren beschäftigt. Rund 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 5 und 17 Jahren sind laut INEGI angestellt und erhalten einen Lohn. Die restlichen 40 Prozent erhalten keinen Lohn und helfen meist im Familienbetrieb oder im Haushalt aus.

    Das Arbeitsministerium der USA (U.S. Department of Labor) berichtet in einer Studie von 2021 von Kinderarbeit in Mexiko beim Anbau von Chilischoten, Kaffee, Zuckerrohr und Tomaten. Besonders betroffen seien die landwirtschaftlich geprägten, armen Bundestaaten Oaxaca, Puebla, Chiapas, Nayarit und Michoacán im Zentrum und Süden des Landes. Häufig sind die Kinder von Tagelöhnern und Wanderarbeitern Opfer von unrechtmäßiger Kinderarbeit. Die Arbeit im Agrarsektor beinhalten oftmals den Einsatz gefährlicher Gegenstände (landwirtschaftliche Geräte) und von Agrarchemikalien sowie das Tragen schwerer Lasten.

    Im verarbeitenden Gewerbe kommt Kinderarbeit vor allem bei der Herstellung von Bekleidung vor, insbesondere von Lederwaren und Schuhen. Auch in Schreinereien und bei der Herstellung von Möbeln arbeiten Kinder unerlaubt, so das US-Arbeitsministerium. Im Bergbau wird von Kinderarbeit bei der Gewinnung von Bernstein und Holzkohle berichtet.

    Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen Mexikos zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Anforderungen des LkSG durch. Zudem bietet die AHK Mexiko den spanischsprachigen Kurs "Nachhaltigkeitsmanager" (Gestor de Sostenibilidad) an. Dort werden Teilnehmende befähigt, in ihrem Unternehmen die Einhaltung des LkSG und darüber hinausgehender Nachhaltigkeitsstandards zu überwachen.

    Folgende Institutionen sollen in Mexiko die Vorschriften bezüglich Kinderarbeit durchsetzen und überwachen: das Arbeitsministerium STPS (Secretaría del Trabajo y Previsión Social), der oberste Gerichtshof FGR (Fiscalía General de la República) und die Kommission für Menschenrechte CNDH (Comisión de los Derechos Humanos). Insbesondere die beiden letztgenannten Organisationen sind von Sparmaßnahmen der aktuellen mexikanischen Regierung betroffen und haben dementsprechend weniger Mittel zur Kontrolle und Verfolgung möglicher Fälle von unrechtmäßiger Kinderarbeit.

    Inspektionen von Unternehmen und Betrieben hinsichtlich des Einsatzes von Kinderarbeit werden in der Regel erst nach einer formellen Beschwerde durchgeführt. Vor allem in ländlichen Regionen dürfte die Überwachung nur ungenügend sein. Mit Stand 2021 waren insgesamt 471 Inspektoren beim Arbeitsministerium STPS eingestellt, was bei der Größe des Landes unzureichend erscheint.

    Zur Überwachung und Koordinierung der Aktivitäten zur Abschaffung von Kinderarbeit wurde 2013 die interinstitutionelle Kommission CITI gegründet (Comisión Intersecretarial para la Prevención y Erradicación del Trabajo Infantil y la Protección de Adolescentes Trabajadores en Edad Permitida en México). Ihr gehören Vertreter verschiedener Ministerien, NGO (Save the Children) und internationaler Organisationen (UNODC, ILO) an. Den Vorsitz hat das Arbeitsministerium.

    Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 u. 4 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Indikatoren für Zwangsarbeit sind das Einbehalten von Löhnen, Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Beschäftigten, das Einbehalten von Ausweisdokumenten, die Schaffung unzumutbarer Arbeits- und Lebensverhältnisse durch Arbeit unter gefährlichen Bedingungen, unzumutbare Unterkünfte, exzessives Maß an Überstunden sowie die Anwendung von Drohungen und/oder Gewalt. Beispiele für Zwangsarbeit sind insbesondere Menschenhandel und Schuldknechtschaft. Das Verbot von Sklaverei umfasst sämtliche Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, wie die extreme wirtschaftliche Ausbeutung und Erniedrigung.

    Gesetzliche Grundlagen

    Mexiko ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29) und über die Abschaffung von Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 105). Das ILO-Protokoll von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit hat Mexiko 2023 ratifiziert. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Das überarbeitete Handelsabkommen zwischen USA, Mexiko und Kanada (United States-Mexico-Canada Agreement, USMCA) trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Kapitel 23 des USMCA-Vertrages beinhaltet Vorschriften zum Arbeitsmarkt, unter anderem die Abschaffung von Zwangsarbeit sowie das Verbot des Imports von Waren, die in Drittländern durch Zwangsarbeit hergestellt wurden. Um dem nachzukommen, erließ die mexikanische Regierung im Februar 2023 ein Verbot zum Import solcher Waren (DOF 17/02/2023). Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Zwangsarbeit und Sklaverei bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Mexiko wird im Global Slavery Index von 2023, der unter anderem die Verbreitung von Zwangsarbeit und Menschenhandel weltweit bewertet, in der Kategorie “Vulnerability to Modern Slavery“ mit 58/100 Punkten bewertet. Je höher der Wert, desto höher fällt das Risiko in Bezug auf Anfälligkeit für Zwangsarbeit aus. Das Land liegt im weltweiten Vergleich im unteren Mittelfeld. Unter den großen Ländern in Lateinamerika wird Venezuela (58/100) gleich eingestuft, während die Vergleichsländer Kolumbien (51/100), Brasilien (37/100), Argentinien (36/100) und Chile (22/100) deutlich besser abschneiden als Mexiko. In Mexiko sind nach dem Index je 1.000 Personen 6,6 von Zwangsarbeit betroffen; 850.000 insgesamt. 

    Gemäß einem Anfang 2023 veröffentlichten Berichtes des US-amerikanischen Außenministeriums zur Menschenrechtslage in Mexiko (Mexico 2022 Human Rights Report) ist Zwangsarbeit im Bausektor und in der Landwirtschaft verbreitet. Besonders Migranten aus Zentral- und Südamerika werden häufig Opfer von Zwangsarbeit. Davon betroffen sind auch weitere in besonderer Weise von Diskriminierung bedrohte Personengruppen. Im Agrarsektor beobachtet das US-Außenministerium Zwangsarbeit vor allem beim Anbau von Tomaten, Chilischoten, Limetten, Zuckerrohr und Avocados. Häufige Opfer sind Tagelöhner und deren Kinder. Rund 83 Prozent der Beschäftigten im Agrarsektor sind Tagelöhner, denen der allgemeine Mindestlohn gesetzlich zusteht. Kriminelle Vereinigungen nutzen Zwangsarbeit auch in der formellen Wirtschaft. Presseberichten zufolge wurden Angehörige einer indigenen Minderheit im nördlichen Bundesstaat Chihuahua zu illegaler Abholzung des Forstes gezwungen. Rund 70 Prozent des in Mexiko genutzten Holzes stammt aus diesem Bundesstaat.

    Um mögliche Zwangsarbeitsrisiken in anderen Branchen Mexikos zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Anforderungen des LkSG durch. Zudem bietet die AHK Mexiko den spanischsprachigen Kurs "Nachhaltigkeitsmanager" (Gestor de Sostenibilidad) an. Dort werden Teilnehmende befähigt, in ihrem Unternehmen die Einhaltung des LkSG und darüber hinausgehender Nachhaltigkeitsstandards zu überwachen.

    Die Generalbundesanwaltschaft Mexikos (Fiscalía General de la República, FGR) hat 2019 eine Beschwerdestelle für Gewalt gegen Frauen und Zwangsarbeit eingerichtet. Die FEVIMTRA (Fiscalía Especial para los Delitos de Violencia Contra las Mujeres y Trata de Personas) ist für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung solcher Taten zuständig. Eine Telefonhotline (01 800 00 854 00) und eine E-Mail-Adresse (fevimtra@pgr.gob.mx) stehen für Anzeigen zur Verfügung.

    Für die Identifizierung von Zwangsarbeit vor Ort steht die Eliminating and Preventing Forced Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten zur Eliminierung von Zwangsarbeit bietet sich das Global Business Network on Forced Labour an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit und Sklaverei können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Zwangsarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren und Arbeitszeiten im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Maßgeblich ist das Recht des Beschäftigtenortes. Verstöße gegen das national anwendbare Arbeitsschutzrecht sind verboten, wenn dadurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen. Dies kann durch ungenügende Sicherheitsstandards, Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen und ungenügende Ausbildung und Unterweisung verursacht werden.

    Gesetzliche Grundlagen

    Mexiko ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehört das hier relevante Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (ILO-Übereinkommen Nr. 155). Darüber hinaus hat Mexiko das Übereinkommen über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle (ILO-Übereinkommen Nr. 161) ratifiziert. Das Kernübereinkommen über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (ILO-Übereinkommen Nr. 187) hat Mexiko hingegen nicht ratifiziert (Stand: Juli 2023). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind in Mexiko in der Verfassung von 1917 (Constitución Política de los Estados Unidos Mexicanos) verankert. Die Verfassung legt mehrere Grundsätze fest, an denen sich die allgemeinen Normen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz orientieren. Diese Normen sind hauptsächlich im Bundesarbeitsgesetz von 1970 (Ley Federal del Trabajo; LFT), in der Bundesverordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von 2014 (Reglamento Federal de Seguridad y Salud en el Trabajo; RFSST) und in spezifischen Vorschriften, den Normas Oficiales Mexicanas (NOM), enthalten.

    Das LFT verpflichtet den Arbeitgeber, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, und regelt detailliert die möglichen Arbeitsrisiken (riesgos laborales). Die RFSST hingegen legt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz fest. Bei den NOM-Vorschriften handelt es sich um obligatorische Bestimmungen für Unternehmen. Sie werden vom Arbeitsministerium (Secretaría del Trabajo y Previsión Social; STPS) erlassen. Derzeit gibt es 44 NOM-Vorschriften, die in fünf verschiedene Kategorien unterteilt sind: Sicherheitsnormen, Gesundheitsnormen, Organisationsnormen, Produktnormen und Sondernormen.

    In Mexiko gibt es mehrere staatliche Stellen, die direkt für die Kontrolle von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig sind. Dazu gehören das Arbeitsministerium (Secretaría de Trabajo y Previsión Social; STPS) und das Gesundheitsministerium (Secretaría de Salud; SS), die beiden obersten Regierungsbehörden. Darüber hinaus spielen das mexikanische Institut für soziale Sicherheit (Instituto Mexicano del Seguro Social; IMSS) und die Generaldirektion der Bundesarbeitsaufsicht (Dirección General de Inspección Federal del Trabajo; DGIFT) eine wichtige Rolle. Letztere, die dem Arbeitsministerium unterstellt ist, ist die oberste Aufsichtsbehörde für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

    Neben zahlreichen anderen gesetzlichen Verpflichtungen müssen in Mexiko ansässige Unternehmen ihren Beschäftigten Unterweisungen oder Schulungen am Arbeitsplatz anbieten, unabhängig von der Unternehmenstätigkeit. Der Arbeitgeber ist voraussichtlich für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Arbeitnehmer haftbar. Das Unternehmen muss entsprechende Entschädigungen zahlen, wenn ein Unfall den Tod oder eine vorübergehende oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zur Folge hat. Diese Haftung besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über einen Vermittler einstellt.

    Der Arbeitnehmer hat darüber hinaus eine Reihe von Pflichten, darunter die Teilnahme an Unterweisungen zur Unfallverhütung, die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen sowie die Einhaltung der gesetzlichen und vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen zur Gefahrenverhütung. Der Arbeitnehmer muss die persönliche Schutzausrüstung (Equipos de Protección Personal; EPP) benutzen und sie in gutem Zustand halten. Außerdem muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über alle von ihm festgestellten unsicheren Bedingungen und Arbeitsunfälle informieren. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Nach Angaben der mexikanischen Sozialversicherung IMSS wurden 2021 landesweit 501.915 nichttödliche Arbeitsunfälle registriert, 10,8 Prozent weniger als 2017 (letzte Erhebung). Mit 131.714 nichttödlichen Arbeitsunfällen war das verarbeitende Gewerbe am stärksten betroffen. Schwere, körperliche Arbeitsbedingungen etwa in der Automobilindustrie, in der Textilbranche oder in der Lebensmittelproduktion dürften für die vielen Arbeitsunfälle verantwortlich sein. Die zweitmeisten Unfälle ereignen sich im Groß- und Einzelhandel (105.727 Arbeitsunfälle), gefolgt von der öffentlichen Sicherheit (102.220), der Finanz- und Versicherungsbranche (78.662), dem Bau (34.530), dem Transportsektor (30.666), der Landwirtschaft (12.014), dem Bergbau (4.417) und der Strom- und Gasversorgung (1.965).

    Im Jahr 2021 zählte das Sozialversicherungsinstitut 1.526 tödliche Arbeitsunfälle, die jedoch nicht nach Branchen aufgeschlüsselt wurden. In den Vorjahren zeichneten sich der öffentliche Sicherheitsdienst und das verarbeitende Gewerbe durch eine höhere Zahl tödlicher Arbeitsunfälle aus. Auch im Baugewerbe ist die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle relativ hoch, was vermutlich auf laxe Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere im informellen Bausektor, zurückzuführen ist.

    Die vergleichsweise geringe Zahl tödlicher Arbeitsunfälle im Bergbau (neun Fälle im Jahr 2020) deutet auf eine gewisse Professionalität und höhere Sicherheitsstandards im Kupfer-, Silber- und Goldbergbau hin, der zumeist von großen nationalen und internationalen Konzernen betrieben wird. Der Kohlebergbau in Mexiko ist dagegen durch einen geringeren Professionalisierungsgrad gekennzeichnet.  Gelegentlich kommt es daher zu Grubenunglücken, wie etwa im August 2022 in der Kohlemine El Pinabete im Bundesstaat Coahuila. Die zehn verschütteten Bergleute konnten bis heute nicht geborgen werden. Mitverantwortlich ist auch der staatliche Energiekonzern CFE, der von der Mine Kohle für seine Kraftwerke bezog, offenbar ohne vorher die Lieferkette zu kontrollieren.

    Die Risiken in der informellen Arbeit sind aufgrund häufig fehlender Arbeitsschutzmaßnahmen höher als in der formellen Beschäftigung. In Mexiko waren 2021, nach Angaben des Statistikamtes INEGI, 57,6 Prozent der Erwerbstätigen informell beschäftigt, das entspricht 31,5 Millionen Menschen. In der Landwirtschaft ist der Anteil mit 87 Prozent am höchsten. Das Arbeitsministerium STPS führte 2021 insgesamt 35.098 Inspektionen durch, jedoch nur in formell registrierten Betrieben. Damit haben informell Beschäftigte kaum einen Arbeitsschutz.

    Um mögliche Risiken bei der Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Mexikos zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen 

    Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Anforderungen des LkSG durch. Zudem bietet die AHK Mexiko den spanischsprachigen Kurs "Nachhaltigkeitsmanager" (Gestor de Sostenibilidad) an. Dort werden Teilnehmende befähigt, in ihrem Unternehmen die Einhaltung des LkSG und darüber hinausgehender Nachhaltigkeitsstandards zu überwachen.

    Der Vision Zero Fund ist eine Multi-Stakeholder-Plattform, die gemeinsam mit Experten Trainings für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in verschiedenen Lieferketten anbietet. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung des Arbeitsschutzes können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingesehen werden.

  • Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Koalitionsfreiheit umfasst das Recht von Arbeitnehmern, sich frei zu Gewerkschaften zusammenschließen zu dürfen. Die Koalitionsfreiheit umfasst zudem in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Beschäftigtenortes das Recht von Gewerkschaften sich zu betätigen, was ein Streikrecht und ein Recht auf Kollektivverhandlungen beinhaltet.

    Gesetzliche Grundlagen 

    Mexiko ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (ILO-Übereinkommen Nr. 87) sowie über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen Nr. 98). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Seit der Arbeitsmarktreform von 2019 haben Arbeitnehmer in Mexiko das Recht, Gewerkschaftsvertreter in einer Abstimmung zu wählen und für oder gegen einen Kollektivvertrag zu stimmen. Zuvor wurden Tarifverträge zum Teil von nicht repräsentativen Gewerkschaften ausgehandelt und ohne Wissen der Beschäftigten unterzeichnet. Auch heute noch wird ein Teil der Tarifverträge in Mexiko von Schutzgewerkschaften unterzeichnet, die Arbeitgeber und korrupte Organisationen gegründet haben, um faire Tarifverhandlungen zu unterbinden. Allerdings hat sich die Situation seit der Reform von 2019 verbessert und auch das Handelsabkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada, kurz USMCA, stärkt die Position der Arbeitnehmer.

    Der USMCA-Vertrag unterstreicht in Kapitel 23 (Arbeit) die Verpflichtung der Parteien zur Einhaltung der Deklarationen  der ILO von 1998 (Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work and its Follow-Up) und 2008 (Declaration on Social Justice for a Fair Globalization). Artikel 23.3 1.(a) des Vertrages hält dementsprechend das Recht auf Vereinigung (Streikrecht) und Kollektivverhandlungen fest. Kapitel 31  regelt das Streitbeilegungsverfahren bei Verstößen gegen das Abkommen und beinhaltet den sogenannten Rapid Response Labor Mechanism (RRM) bei Verstößen gegen die Koalitionsfreiheit von Arbeitern und gegen das Recht auf Kollektivverhandlungen. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Vereinigungsfreiheit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Mexiko belegt im Global Rights Index 2023 des Internationalen Globalen Gewerkschaftsbundes (IGB), der jährlich die relevanten Rahmenbedingungen zur Respektierung kollektiver Arbeitnehmerrechte durch das jeweilige Land bewertet, das Rating 3. Dies bedeutet, dass es in Mexiko zu "regelmäßigen Verletzungen" der kollektiven Arbeitnehmerrechte kommt. In der Region werden die meisten Länder schlechter eingestuft als Mexiko, darunter Brasilien (5), Kolumbien (5) und selbst die USA (4). Chile wird mit dem Rating 3 gleich bewertet wie Mexiko.

    Auf Basis des Streitbeilegungsverfahrens des USMCA-Vertrages bei Verstößen gegen die Koalitionsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen haben die USA seit 2021 bereits in sieben Fällen den entsprechenden Mechanismus (Rapid Response Labor Mechanism, RRM) aktiviert. Dieser sieht eine Überprüfung des Falls durch die Behörden innerhalb von 45 Tagen vor und Sanktionen, falls keine entsprechenden Maßnahmen in den Unternehmen getroffen werden, um die Missstände zu beheben. In folgenden Betrieben, die alle aus der Automobilindustrie stammen, wurde der RRM-Mechanismus aktiviert:

    • General Motors-Werk in Silao (Bundesstaat Guanajuato)
    • Tridonex-Werk in Matamoros (Tamaulipas)
    • Panasonic Automotive Systems-Werk in Reynosa (Tamaulipas)
    • Teksid Hierro de Mexico-Werk in Frontera (Coahuila)
    • Manufacturas VU-Werk in Piedras Negras (Coahuila)
    • Saint-Gobain-Werk in Cuautla (Morelos)
    • Unique Fabricating-Werk in Santiago de Querétaro (Querétaro)

    In fast allen genannten Fällen wurden Verbesserungen der arbeitsrechtlichen Situation in den Betrieben erzielt. In dem General-Motors-Werk in Silao etwa wurde in einer fairen Wahl aus vier Gewerkschaften im Februar 2022 die Gewerkschaft SINTTIA (Sindicato Independiente Nacional De Trabajadores Y Trabajadoras De La Industria Automotriz) als Arbeitnehmervertreterin gewählt. Im Mai 2022 stimmten die Arbeiter für einen neuen Tarifvertrag, den SINTTIA ausgehandelt hatte und der erhebliche Lohnsteigerungen vorsah.

    Bei dem Unternehmen Manufacturas VU wurde jedoch nach erneuter Untersuchung ein Rückschritt festgestellt, konkret die Einschüchterung von Gewerkschaftsvertretern sowie die Weigerung des Unternehmens, einen Kollektivvertrag mit der gewählten Gewerkschaft La Liga Sindical Obrera Mexicana (LSOM) auszuhandeln. Im März 2023 wurden daher Sanktionen gegen das Unternehmen erlassen (strafrechtliche Verfolgung von verantwortlichen Personen, Restrukturierung der Personalabteilung inklusive möglicher Entlassungen etc.). Manufacturas VU ist ein Hersteller von Armlehnen und Türpolsterungen für Kfz und beliefert Pressemeldungen zufolge unter anderem Toyota, Honda und Chrysler. Nähere Informationen zu den einzelnen Fällen bietet das Büro des Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten (Office of the United States Trade Representative, USTR).

    Im März 2023 akzeptierte die kanadische Regierung eine Petition der mexikanischen Gewerkschaft der Arbeiter des Automobilsektors SINTTIA und der kanadischen Gewerkschaft Unifor zur Überprüfung der arbeitsrechtlichen Situation in einem Werk in Silao (Guanajuato) von einem deutschen Automobilzulieferers. Dem Unternehmen wird unter anderem die Einschüchterung und gezielte Entlassung von gewerkschaftlich aktiven Mitarbeitern vorgeworfen. Die kanadische Regierung wird zunächst die Vorwürfe verifizieren und gegebenenfalls ein Verfahren zur Überprüfung durch die mexikanische Regierung einleiten (Rapid Response Labor Mechanism, RRM). Nachdem die USA bereits in sieben Fällen das RRM gestartet haben, wäre dies der erste Fall auf kanadischer Seite.

    Das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit ist in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden. Unternehmen können auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Anforderungen des LkSG durch. Zudem bietet die AHK Mexiko den spanischsprachigen Kurs "Nachhaltigkeitsmanager" (Gestor de Sostenibilidad) an. Dort werden Teilnehmende befähigt, in ihrem Unternehmen die Einhaltung des LkSG und darüber hinausgehender Nachhaltigkeitsstandards zu überwachen.

    Das Freedom of Association Committee (Ausschuss für Vereinigungsfreiheit) überprüft gesondert Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Informationen über ILO-Verfahren der Normenkontrolle sind frei verfügbar. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung der Koalitionsfreiheit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion, etc. (Diskriminierungsverbot).

    Gesetzliche Grundlagen

    Mexiko ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und über die Gleichheit des Entgelt männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100) ratifiziert. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Die mexikanische Verfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, Geschlecht, Alter, Behinderung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Religion, Einwanderungsstatus, politischer Meinung, sexueller Präferenzen, Ehestatus und Schwangerschaft. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    In der Praxis ist Diskriminierung in der Arbeitswelt in Mexiko weit verbreitet. Laut einem Bericht des US-amerikanischen Außenministeriums zur Menschenrechtssituation in Mexiko (Mexico 2022 Human Rights Report) werden insbesondere Frauen, Indigene, Menschen mit Behinderung, LGBTQ- Personen und Migranten in Mexikos Arbeitswelt benachteiligt. Jobausschreibungen enthalten teilweise Kriterien bezüglich des gewünschten Geschlechts, Alters und Familienhintergrundes und sind daher diskriminierend.

    Im Länderranking The Global Gender Gap von 2023 des Weltwirtschaftsforums liegt Mexiko beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang 110 unter insgesamt 146 Ländern weltweit. Frauen sind in Mexikos Arbeitswelt weiterhin unterrepräsentiert. Nach Angaben der OECD waren 2021 in Mexiko nur 43,6 Prozent der Frauen erwerbstätig, so wenig wie in keinem anderen OECD-Land (Deutschland: 55,5 Prozent). Die Quote bei Männern lag in Mexiko bei 75,7 Prozent. Frauen verdienten in Mexiko laut OECD 2021 für gleichwertige Arbeit im Schnitt 12,5 Prozent weniger als Männer. Das ist nur leicht schlechter als der Durchschnitt der OECD-Länder (11,9 Prozent). Der Anteil von Frauen in Führungspositionen lag in Mexiko mit 38,5 Prozent zwar über dem OECD-Schnitt (33,7 Prozent). Hingegen waren nur 11,5 Prozent der Vorstandsmitglieder in den größten mexikanischen Unternehmen Frauen, deutlich weniger als der OECD-Schnitt (29,6 Prozent). 

    Um mögliche Risiken bei der Ungleichbehandlung in Beschäftigung Mexikos zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Anforderungen des LkSG durch. Zudem bietet die AHK Mexiko den spanischsprachigen Kurs "Nachhaltigkeitsmanager" (Gestor de Sostenibilidad) an. Dort werden Teilnehmende befähigt, in ihrem Unternehmen die Einhaltung des LkSG und darüber hinausgehender Nachhaltigkeitsstandards zu überwachen.

    Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren, Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigtenortes. Die örtlichen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers und der Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit sind dabei zu berücksichtigen.

    Gesetzliche Grundlagen

    Mexiko hat das Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (Nr. 26) ratifiziert. Bislang existieren keine internationalen Übereinkommen über existenzsichernde Löhne oder die Berechnung existenzsichernder Löhne. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Rechtlichen Instrumenten bezüglich existenzsichernder Löhne bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Der gesetzlich festgelegte tägliche Mindestlohn beläuft sich seit dem 1. Januar 2023 (Stand Juli: 2023) auf 207,44 Mexikanische Pesos (mex$; entspricht 11,24 Euro nach dem Wechselkurs der Bundesbank Stand Ende Juli 2023: 1 Euro = 18,46 mex$). Im Grenzgebiet zu den USA gilt ein Mindestlohn von 312,41 mex$ (rund 17,00 Euro) pro Arbeitstag. Dazu gehören der Bundesstaat Baja California sowie Teile der Bundesstaaten Sonora, Chihuahua, Coahuila, Nuevo León und Tamaulipas. Beide Mindestlöhne wurden gegenüber 2022 um 20 Prozent erhöht. Die Mindestlöhne werden jährlich von der Kommission CONASAMI (Comisión Nacional de los Salarios Mínimos) festgelegt. Rund 70 Prozent der Angestellten in Mexiko verdienen zwischen einem und drei Mindestlöhnen.

    Es ist davon auszugehen, dass alle direkten Niederlassungen deutscher Unternehmen in Mexiko ihre Angestellten in einem formellen Arbeitsverhältnis beschäftigen und den gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn oder mehr zahlen. Dies dürfte auch für die Zulieferer deutscher Unternehmen gelten, sollte aber von deutscher Seite überprüft werden.

    Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn kaum ausreicht, um die Kosten eines Haushaltes zu decken. Die Weltbank definiert Mexiko als ein Land mit höherem mittleren Einkommen (upper middle-income country, UMIC), für das eine Armutsgrenze von 6,85 US$ pro Tag und Person gilt. Für Haushalte mit mindestens zwei Personen reicht somit der gesetzliche Mindestlohn von 11,27 Euro nicht aus, wenn nur eine Person arbeitet. Die Arbeitsarmut ("working poverty") - definiert als Anteil der Erwerbstätigen, deren Einkommen unter der Armutsgrenze liegt - lag Ende 2022 bei 38,5 Prozent, so das Institut "México, Cómo Vamos". 

    Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden, aufgeteilt auf sechs Arbeitstage mit jeweils acht Arbeitsstunden. Werden die acht Arbeitsstunden am Tag überschritten, werden Überstunden bezahlt, hier gilt das doppelte Gehalt. Vor allem in der Landwirtschaft werden Arbeiter ausgebeutet. Während der Erntezeit werden sie teilweise mit Lohnversprechen angelockt, die jedoch nur bei einer bestimmten Erntemenge ausgezahlt werden. Dies führt in einigen Fällen zu täglichen Arbeitszeiten von bis zu 15 Stunden. Die Lohnauszahlung erfolgt häufig nicht wöchentlich (wie gesetzlich vorgeschrieben), sondern erst am Ende der Ernte. Auch die Unterbringung der Erntehelfer ist häufig prekär, ohne sauberes Wasser, ohne medizinische Versorgung und nur mit einer schlechten, überteuerten Lebensmittelversorgung. Artikel 283 des Arbeitsgesetzbuches (Ley Federal del Trabajo) verpflichtet die Arbeitgeber im Agrarsektor eigentlich dazu, ihren Erntehelfern angemessene Unterkünfte und medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen.

    Weiterführende Informationen zum Thema existenzsichernde Löhne können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne eingesehen werden.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Anforderungen des LkSG durch. Zudem bietet die AHK Mexiko den spanischsprachigen Kurs "Nachhaltigkeitsmanager" (Gestor de Sostenibilidad) an. Dort werden Teilnehmende befähigt, in ihrem Unternehmen die Einhaltung des LkSG und darüber hinausgehender Nachhaltigkeitsstandards zu überwachen.

    Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Unterstützungsangebote zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    in Aussetzen der geschäftlichen Beziehungen während der Bemühungen zur Risikominimierung in Betracht gezogen werden.

    Das Gesetz fordert bei Feststellung eines Risikos die Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber dem unmittelbaren Zulieferer (§ 6 LkSG).

    Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich

    Zu den Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich gehören die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung sowie Maßnahmen, die auf der darin enthaltenen Menschenrechtsstrategie entsprechend aufbauen, darunter:

    • Die Formulierung interner Verhaltensvorschriften wie Richtlinien und Verhaltenskodizes (Code of Conduct) für die einzelnen, für das Risikomanagement relevanten Geschäftsfelder und -abläufe sind dabei zu empfehlen. Der Code of Conduct als strategisches Element für nachhaltige Lieferketten | AWE Blog (wirtschaft-entwicklung.de). Darin soll das Unternehmen die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen festlegen, die an die Beschäftigten, Vertragspartner und mittelbare Zulieferer gestellt werden. Zudem kann die Entwicklung von entsprechender Verhaltenskodizes für Vertragspartner und potenzielle Vertragspartner als Grundlage für Vertragsverhandlungen und zur Vertragsausgestaltung verwendet werden, so die Gesetzesbegründung zum LkSG: Drucksache 19/28649 (bundestag.de).
    • Des Weiteren gehört die Entwicklung und Verankerung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken zu den zu verankernden Präventionsmaßnahmen. Diese sollten Richtlinien für die einzelnen Beschaffungsschritte festlegen und nachhaltig, transparent sowie risikomindernd ausgestaltet sein. Einen Leitfaden zur Ausgestaltung eines nachhaltigen Einkaufs bietet der ISO-Standard 20400 der Internationalen Organisation für Normung ISO 20400:2017 - Sustainable procurement — Guidance.
    • Die Durchführung von Mitarbeiterschulungen in den relevanten Geschäftsbereichen sieht das Gesetz ebenso vor wie die Durchführung risikobasierter Kontrollen, um die Wirksamkeit der verankerten Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich zu überprüfen.

    Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern

    Neben der Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sieht das Gesetz auch eine Reihe von Maßnahmen mit Hinblick auf unmittelbare Zulieferer vor (§ 6 Abs. 4 LkSG):

    • Bereits bei Auswahl eines Lieferanten sind menschenrechts- und umweltbezogener Erwartungen zu berücksichtigen, das heißt sie sollen in die Lieferantenbewertung mit einfließen. Dies kann unter Zuhilfenahme von Eigenauskünften des jeweiligen Zulieferers, Befragungen oder eigener durchgeführter Prüfungen erfolgen.
    • Branchenspezifische Zertifizierungen oder Siegel können dabei eine wichtige Orientierung geben, sind aber als alleinige Entscheidungsgrundlage nur bedingt aussagekräftig. Im Standards-Kompass vom Helpdesk  Wirtschaft und Menschenrechte sind zertifizierungsbasierte Standards (vor-Ort-Audits) und teilnahmebasierte Standards (Multi-Akteurs-Partnerschaften, Brancheninitiativen) recherchierbar:
      • Zertifizierungsbasierte Standards (vor-Ort-Audits) überprüfen und attestieren die Einhaltung der vom Standard definierten Anforderungen an Produkte (zum Beispiel Baumwolle), Prozesse, Dienstleistungen, Standorte (zum Beispiel Fabriken), das gesamte Unternehmen oder die Lieferkette (chain-of-custody). 
      • Teilnahmebasierte Standards (Multi-Akteurs-Partnerschaften, Brancheninitiativen) fördern den Austausch, die gemeinsame Umsetzung von Projekten oder den Aufbau von Kapazitäten im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette. Als Mitgliedsinitiativen setzen sie die aktive Beteiligung von Unternehmen und anderen Akteursgruppen voraus (zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Regierungen und Wissenschaft). Mitglieder verpflichten sich in der Regel zur Einhaltung von bestimmten Anforderungen oder eines Verhaltenskodexes. Die konkrete Umsetzung der Anforderungen liegt weitestgehend bei den Mitgliedsunternehmen und wird nicht zwingend durch einen standardisierten Mechanismus geprüft.  
    • Als weitere Maßnahme sieht das Gesetz die vertragliche Zusicherung seitens des Zulieferers bezüglich der Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen dahingehend vor, dass der Zulieferer die seitens des Unternehmens verlangten menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen einhält und wiederum entlang der Lieferkette angemessen adressiert. Hier bietet sich die Entwicklung eines Verhaltenskodex für Lieferanten (Lieferantenkodex) an. Bei der vertraglichen Ausgestaltung soll zudem sichergestellt werden, dass die menschenrechtsbezogenen Erwartungen auch in der weiteren Lieferkette etwa durch die Verwendung von Weitergabeklauseln sichergestellt wird. Dadurch wird der direkte Lieferant verpflichtet, den Lieferantenkodex auch gegenüber seinen Vertragspartnern durchzusetzen. Die IHK München bietet einen Mustertext für einen Verhaltenskodex für Lieferanten an: Merkblatt_Verhaltenskodex-fuer-Lieferanten_Stand-20211118.pdf (ihk-muenchen.de). Die American Bar Association (US-amerikanische Anwaltskammer) stellt zudem entsprechende Musterklauseln für Verträge zur Verfügung: Contractual Clauses Project (americanbar.org)
    • Zudem sind Schulungen und Weiterbildungen sowie regelmäßige Audits bei Lieferanten durchzuführen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Kontrollen können dabei selber durchgeführt oder Dritte damit beauftragt werden. Dabei können auch anerkannte Zertifizierungs- oder/und Audit-Systeme in Anspruch genommen werden. Unternehmen werden dadurch laut Gesetzesbegründung jedoch nicht von ihrer Verantwortung entbunden.

    Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern

    Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht (§ 7 Abs. 1 LkSG). Dabei sollen die Abhilfemaßnahmen zu einer Beendigung führen, im eigenen Geschäftsbereich müssen die Maßnahmen in der Regel zu einer Beendigung führen.

    • Bei eingetretenen oder drohenden Verletzungen im Geschäftsbereich des unmittelbaren Zulieferers ist ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung zu erstellen, das einen konkreten Zeitplan enthält. Dabei kann auch ein Zusammenschluss mit anderen Unternehmern in Rahmen von Brancheninitiativen hilfreich sein. Zudem sollte ein Aussetzen der geschäftlichen Beziehungen während der Bemühungen zur Risikominimierung in Betracht gezogen werden.
    • Der Abbruch einer Geschäftsbeziehung ist nur als letztes Mittel geboten, wenn der Verstoß oder die Verletzung sehr schwerwiegend ist, die Versuche zur Minimierung gescheitert sind, kein milderes Mittel zur Verfügung steht und eine Erhöhung des Einflussvermögens nicht aussichtsreich erscheint.
    Unterstützungsangebote von Organisationen

    Für die Erstellung der LkSG-Umsetzungshilfen Risikoanalyse wurden unter anderem folgende Informationsquellen genutzt: Studien und Rankings internationaler Organisationen (ILO, UNDP,  UN Comtrade, Internationaler Gewerkschaftsbund etc.), nationale Statistikämter,  Arbeitsministerien, Gewerkschaften, nationale Gesetzestexte, Statistisches Bundesamt, Bundesbank, US-amerikanische Behörden, CSR Risiko-Check und Pressemeldungen. Darüber hinaus beruhen die Risikoeinschätzungen auf Interviews mit lokal tätigen Stakeholdern, Nichtregierungsorganisationen und Verbänden sowie mit lokalen Branchenexperten und Consultants.

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