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Zollbericht WTO Internationale Handelsabkommen

FAQ: Welthandelsorganisation (WTO)

Was ist die WTO, welche Themen deckt sie ab und für wen gilt überhaupt das WTO-Recht? GTAI liefert Ihnen zu diesen und weiteren Fragen die entsprechenden Antworten.

Von Nadine Bauer, Karl Martin Fischer, Melanie Hoffmann, Julia Merle | Bonn

  • Was ist die WTO und welche Themen regelt sie?

    Die Welthandelsorganisation (WTO) ist eine internationale Organisation, die sich mit den Regelungen zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der einzelnen Nationen auseinandersetzt. Der Abbau von Handelshemmnissen sowie die Liberalisierung des Welthandels sind dabei wesentliche Ziele. Aber auch andere Themen, wie zum Beispiel der Handel mit Dienstleistungen und geistigem Eigentum sowie das öffentliche Beschaffungswesen, werden unter dem Dach der WTO geregelt.

    Von Melanie Hoffmann | Bonn

  • Muss die WTO reformiert werden, um zukunftsfähig zu bleiben?

    Uneinigkeit bei den WTO-Mitgliedern, veraltete Regelungen und folglich Frustration bei den Mitgliedern führen zu einem gänzlichen Stillstand im System und zu Alleingängen der WTO-Mitgliedern in Form von zum Beispiel Verletzung der Notifikationspflichten.

    Ob und in welcher Form eine Reformierung erfolgt, bleibt abzuwarten. Dennoch: Die WTO stellt ein wichtiges System zur Schaffung eines offenen und fairen Handels dar, das nur dann beibehalten werden kann, wenn sich die WTO an die veränderte globale Wirtschaft anpasst.

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    Von Melanie Hoffmann | Bonn

  • Finden die WTO-Regeln auch unmittelbar für Unternehmen Anwendung?

    Das WTO-Recht sieht für Staaten eine unmittelbare Wirkung vor – nicht für Unternehmen. Demnach sind lediglich die Vertragsstaaten angehalten, sich direkt auf die einzelnen Übereinkommen zu beziehen und die dort festgehaltenen Regelungen entsprechend umzusetzen. Für Unternehmen sind die Regelungen der einzelnen Übereinkommen zwar auch von Bedeutung, die entscheidenden Umsetzungsbestimmungen sowie Zolltarife sind jedoch dem entsprechenden Zolltarif (inklusive Änderungen) des jeweiligen Landes zu entnehmen.

    Von Melanie Hoffmann | Bonn

  • Können derzeit Handelsstreitigkeiten geklärt werden?

    Das Berufungsgremium (Appellate Body) der WTO wird derzeit blockiert, sodass derzeit keine Berufungen über das Streitbeilegungssystem bearbeitet werden können. Damit WTO-Mitglieder dennoch Beschwerden über Panel-Berichte einreichen können, hat die EU mit weiteren WTO-Mitgliedern eine Übergangslösung geschaffen. Mithilfe dieser Lösung können sich alle Staaten, die Teil dieser Vereinbarung sind, auf das zweistufige Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Übergangslösung stützen und von einer verbindlichen Beilegung profitieren.

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    Von Melanie Hoffmann | Bonn

  • Unterstützt die WTO kleine und mittelständische Unternehmen?

    Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können sich auf der Seite „Trade-Helpdesk“ kostenlos über internationale Handelsregeln informieren. Zudem stellt die WTO zahlreiche themenspezifische Informationen, Datenbanken und Tools zur Verfügung.

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    Von Melanie Hoffmann | Bonn

  • Berücksichtigt die WTO auch Themen der Nachhaltigkeit?

    Bereits 1970 wurden die Auswirkungen des Handels auf die Umwelt erkannt, sodass Umweltfragen gegen Ende der Uruguay-Runde (1986-1994) prominenter im Rahmen des GATT (heute der Welthandelsorganisation - WTO) behandelt wurden. Das Gründungsabkommen der WTO sieht neben einem Abbau von Handelshemmnissen, Transparenzgebot und Gleichbehandlungsgrundsätzen auch den Schutz von Umwelt und Klima vor. 

    Seit Ende 2020 arbeitet die WTO an drei Initiativen, die dafür sorgen, dass Umweltbelange in den Mittelpunkt zukünftiger Handelsgespräche gestellt werden.

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    Von Melanie Hoffmann | Bonn

  • Können WTO-Mitglieder ihre Maximalzölle nach Belieben festlegen?

    Die vereinbarten Zollzugeständnisse der WTO-Mitglieder sind unterschiedlich, jedoch kann kein Mitglied diese frei bestimmen und festlegen. Zollverhandlungen sind notwendig und Regeln, wie zum Beispiel der Grundsatz der Zollbindung und Gegenseitigkeit sind einzuhalten, um somit zu verhindern, dass unfaire Handelsschranken eingeführt werden.

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    Von Melanie Hoffmann | Bonn

  • Regelt die WTO auch Dienstleistungen?

    Ja, zeitgleich mit der Gründung der WTO im Jahre 1995 trat das General Agreement on Trade in Services (GATS) in Kraft. Das GATS ist ein multilaterales Abkommen zur Liberalisierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen.

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    Von Karl Martin Fischer | Bonn

  • Beeinflussen WTO und GATS auch das Recht der einzelnen Mitglieder?

    Absolut. So verpflichten sich zum Beispiel derzeit 70 Mitgliedsstaaten dazu, ihre nationalen Regeln für ausländische Dienstleister zu verbessern. Sie wollen für mehr Transparenz sorgen und ihre Verwaltungsverfahren vereinfachen und digitalisieren. Die Verpflichtung geht man auf WTO-Ebene ein, aber die Umsetzung muss im nationalen Recht erfolgen.

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    Von Karl Martin Fischer | Bonn

  • Woraus ergibt sich, welche Dienstleistung man wo erbringen darf?

    Das steht in den so genannten GATS-Schedules, den Listen, die jedes WTO-Mitglied in Genf einreicht. Dort steht, welche Dienstleistung in welchem Land unter welchen Voraussetzungen erbracht werden darf. Um das Verständnis dieser Listen zu erleichtern, hat GTAI Informationsmaterial herausgebracht.

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    Von Karl Martin Fischer | Bonn

  • Was ist die "dritte Säule" der WTO?

    Neben GATT und GATS bildet das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPS) die dritte Säule der WTO. Intension dieses Abkommens ist die weltweite Annäherung und Stärkung des Schutzes sowie der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.

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    Von Julia Merle | Bonn

  • Welche Vorgaben macht das TRIPS hinsichtlich Patenten?

    Das TRIPS enthält für alle WTO-Mitglieder verbindliche Mindestvorgaben. Die konkrete Ausgestaltung des Schutzumfangs etc. in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung überlässt es aber den einzelnen Gesetzgebern. Regelungen in Bezug auf Patente sind in Art. 27 bis 34 TRIPS zu finden. Wer ein Patent innehat, hat bestimmte ausschließliche Rechte zur Nutzung und (wirtschaftlichen) Verwertung.

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    Von Julia Merle | Bonn

  • Wer wacht über die Einhaltung des TRIPS?

    Diese Aufgabe kommt dem sogenannten "Rat für TRIPS" zu. Dieser "Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums" hat gemäß Art. 68 TRIPS die Wirkungsweise des TRIPS und insbesondere die Erfüllung der hieraus erwachsenden Verpflichtungen durch die WTO-Mitglieder zu überwachen. Er dient außerdem als Diskussionsforum für diese, hält regelmäßige Treffen ab und unterstützt bei der Streitbeilegung.

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    Von Julia Merle | Bonn

  • Sind alle TRIPS-Vorgaben auf die WTO-Mitglieder gleich anwendbar?

    Das TRIPS sieht unter anderem Übergangszeiträume vor, in denen es zwar bereits in Kraft getreten ist, aber in bestimmten Ländern noch nicht voll zur Anwendung kommt. Während die ursprünglichen Fristen für Entwicklungs- und Schwellenländer lange abgelaufen sind, räumte man den von den Vereinten Nationen als "am wenigsten entwickelte Länder" eingestuften WTO-Mitgliedern die Möglichkeit eines längeren Zeitraumes ein. Dieser läuft noch bis zum 1. Juli 2034. 

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    Von Julia Merle | Bonn

  • Gibt es auch Regelungen für die öffentliche Beschaffung?

    Ja, denn die Welthandelsorganisation widmet dem Bereich Vergabe ein eigenes Abkommen: das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, kurz: GPA). Derzeit gehören dem Abkommen 21 Parteien an.

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    Von Nadine Bauer | Bonn

  • Gilt das GPA für alle WTO-Mitglieder?

    Nein, denn das GPA ist ein internationales plurilaterales Abkommen. Das bedeutet, es bindet nur diejenigen WTO-Mitglieder, die es unterzeichnet haben. Rechte und Pflichten aus dem Abkommen werden also nur im Verhältnis derjenigen Staaten begründet, die auch Partei des GPA sind. Dies ist ein wichtiger Unterschied gegenüber den WTO-Übereinkommen GATT, GATS und TRIPS, denn diese multilateralen Verträge sind für alle WTO-Mitglieder verbindlich.

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    Von Nadine Bauer | Bonn

  • Welche Vergabeverfahren sind im GPA vorgesehen?

    Das GPA kennt verschiedene Arten von Vergabeverfahren: offene und beschränkte Ausschreibungen sowie freihändige Vergaben. Sie entsprechen im Grundsatz den unionsrechtlichen Vergabearten.

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    Von Nadine Bauer | Bonn

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